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Buchhaltung – Buchen lfd. Geschäftsvorfälle

Diese Tätigkeit umfasst alle klassischen Tätigkeiten eines Buchhalters*1 in einem Unternehmen.

Durch das Steuerberatungsgesetz gibt es jedoch einige Einschränkungen bei der steuerlichen Beratung der Mandanten. Hierbei arbeiten wir in Kooperation mit einer größeren Steuerberatungsgesellschaft oder wahlweise auch Hand in Hand mit dem Steuerberater des Mandanten.

 

Hier bieten wir Leistungen an, die sich ein Unternehmer in der Tat unter „Buchhaltung*1“ vorstellt: Von irgendwo kommen Belege, die bei uns geordnet werden und dem Betrieb spezifisch kontiert und gebucht werden.

Wenn alle Belege des Monats verarbeitet sind wird eine betriebswirtschaftliche Auswertung erstellt, nach der der Unternehmer den Erfolg seines Unternehmens sieht.

 

Bei einigen Mandanten leisten wir auch Sonderleistungen, wie z.B. Vorbereitung des Zahlungsverkehrs bis hin zur Ausführung der Zahlungen.

*1 Tätigkeiten im Rahmen des §6 Nr. 4 Steuerberatungsgesetz

 
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